Unsere Rechtsgebiete

Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht umfasst unter anderen die vertraglichen Beziehungen zwischen Personen, z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Leasingvertrag usw. Wenn es hier zu Streitigkeiten kommt, beispielsweise ob ein Handwerker die beauftragte Arbeit mangelfrei erledigt hat oder eine Kaufsache frei von Sachmängeln ist, der Auftraggeber ungerechtfertigt den Werklohn zurückhält oder die Reparaturrechnung nicht bezahlen will, so vertreten wir gerne Ihre Interessen und setzen Ihre berechtigten Ansprüche durch. Langjährige Erfahrung haben wir auch bei der Forderungsbeitreibung für kleinere und mittlere Unternehmen.

Ihr Ansprechpartner
Ulrich Wienecke
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt, Autor wienecke@schaeder.de

Unser Tätigkeitsgebiet:

Anfechtung, arglistige Täuschung, Forderungsbeitreibung, Garantie, Gewährleistungsrecht, Haftung für Verrichtungsgehilfen, Haftung für Verschulden, Handwerksrechnung, Inkasso, Kündigung des Vertrages, Mangel, Minderung, Nachbesserung, Rücktritt vom Vertrag, Sachmangel, Schadenersatzrecht, Telefonvertrag, Telefonrechnung, unerlaubte Handlung, ungerechtfertigte Bereicherung, Zwangsvollstreckung.

RUFEN SIE UNS EINFACH AN:

Telefon: 0 89 / 5 44 14 60

ODER SCHREIBEN SIE UNS:

kanzlei@schaeder.de

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