Unsere Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Wir vertreten Sie gerne bei allen Problemen im Arbeitsrecht, sowohl im Individualarbeitsrecht (vom Arbeitsvertrag über die Kündigung zum Zeugnis) als auch im kollektiven Arbeitsrecht (bei allen Fragen rund um den Betriebsrat, Betriebsvereinbarungen sowie Tarifverträge). Das gesamte Arbeitsrecht unterliegt starken Veränderungen. Auf der einen Seite erfolgt dies durch ständige Gesetzesänderungen, beispielsweise unterliegen Arbeitsverträge dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, was zu einer völlig anderen Bewertung führt. Auf der anderen Seite ist das Arbeitsrecht ein stark einzelfallbezogenes Recht, so dass es auf umfangreiche Kenntnisse der Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts ankommt. Auch das europäische Recht, das der Europäische Gerichtshof überwacht, hat sehr großen Einfluss auf das deutsche Arbeitsrecht. Wir kennen die neuesten gesetzlichen Regelungen und verfolgen ständig und intensiv die aktuelle Rechtsprechung, um Sie in Ihrem Fall individuell bestens zu beraten und zu vertreten.

Ihr Ansprechpartner
Dr. Gerhard Schäder
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt, Autor schaeder@schaeder.de
Ihre Ansprechpartnerin
Ulrike Häberle-Haug
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Rechtsanwältin
haeberle@schaeder.de
Ihre Ansprechpartnerin
Nina Stauder
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Rechtsanwältin, Referentin
stauder@schaeder.de
Ihre Ansprechpartnerin
Martina Türpe-Westermaier
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Rechtsanwältin
tuerpe@schaeder.de

Unser Tätigkeitsgebiet:

Abfindung, Abmahnung, Abwicklungsvertrag, Änderungskündigung, Altersteilzeit, Altersvorsorge, Anstellungsvertrag, Arbeitsgericht, Arbeitsgerichtsprozess, Arbeitslosengeld, Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Aufhebungsvertrag, Auflösungsvertrag, Auslandsentsendung, Außerordentliche Kündigung, Ausschlussfristen, Befristung, Betriebsänderung, Betriebsbedingte Kündigung, Betriebliche Altersvorsorge, Betriebsrat, Betriebsratsanhörung, Betriebsratsschulung, Betriebsübergang, Betriebsvereinbarung, Dienstwagen, Direktionsrecht, Einigungsstelle, Entgeltfortzahlung, Entlassungsentschädigung, Erziehungsurlaub, Freistellung, Fristlose Kündigung, Gesamtbetriebsrat, Gratifikation, Insolvenz, Interessenausgleich, Jahresbonus, Karenzentschädigung, Konzernbetriebsrat, Krankheit, Krankheitsbedingte Kündigung, Kündigung, Kündigungsfristen, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzgesetz, Kündigungsschutzklage, Leiharbeit, Leitender Angestellter, Massenentlassung, Mehrarbeit, Meldepflicht, Mobbing, Mutterschutz, Nachteilsausgleich, Ordentliche Kündigung, Personenbedingte Kündigung, Probezeit, Rechtschutzversicherung, Scheinselbstständigkeit, Schweigepflicht, Sozialplan, Sozialplanabfindung, Sperrzeit, Tarifvertrag, Teilzeitarbeit, Überstunden, Unternehmen, Urlaub, Urlaubsgeld, Verdachtskündigung, Verfallfristen, Verhaltensbedingte Kündigung, Verjährung, Versetzung, Weihnachtsgeld, Weisungsrecht, Weiterbeschäftigung, Weiterbeschäftigungsanspruch, Wettbewerbsverbot, Wiedereinstellung, Zeugnis, Zielvereinbarung, Zwischenzeugnis

RUFEN SIE UNS EINFACH AN:

Telefon: 0 89 / 5 44 14 60

ODER SCHREIBEN SIE UNS:

kanzlei@schaeder.de

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