Unsere Rechtsgebiete

Handels- und Gesellschaftsrecht

Dem Handels- und Gesellschaftsrecht kommt im Geschäftsleben eine zentrale Bedeutung zu.

Das Handelsrecht regelt alle Anliegen von Kaufleuten und ihrer Vertragspartner. Es ist speziell auf die Bedürfnisse des Handelsverkehrs zugeschnitten. Als Kaufmann geht es Ihnen darum, langfristig im umkämpften Markt zu bestehen. Dabei kommt es auf Selbstverantwortung, Schnelligkeit und Weitblick an. Täglich begegnet Ihnen eine Vielzahl unterschiedlicher Verträge. Eine sorgfältige Ausarbeitung wichtiger Verträge gibt Ihnen die nötige Sicherheit und den erforderlichen Spielraum, um sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Beim Handelsvertreter kommt es häufig zum Streit über Provisionsansprüche, die Wirksamkeit von Kündigungen oder über Ausgleichsansprüche bei Beendigung des Vertrages. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Erstellung und Überprüfung Ihrer Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), als auch die Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen – sowohl von Kaufleuten untereinander als auch zwischen Kaufmann und Nichtkaufmann.

Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit Personenvereinigungen und Kapitalgesellschaften. Schon bei der Gründung einer Gesellschaft können Sie durch die Wahl der geeigneten Rechtsform die Weichen für Ihren späteren Erfolg stellen. Im Mittelpunkt stehen dabei haftungsrechtliche und steuerliche Themen, aber auch erb- und familienrechtliche Fragestellungen müssen beachtet werden. Gerne beraten wir Sie bei dieser wichtigen Entscheidung über die passende Gesellschaftsform und erstellen Ihren Gesellschaftsvertrag. Bei bestehenden Gesellschaften stellen sich ebenfalls rechtliche Herausforderungen. Läuft etwas schief, stellt sich die Frage, ob Ersatzansprüche bestehen und wer dafür haftet. Auch bei personellen Veränderungen können Schwierigkeiten entstehen, so zum Beispiel beim Eintritt oder Ausscheiden von Gesellschaftern oder bei der Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern, Vorständen und anderen Organen. Für die Gesellschaft stellen sich in diesen Fällen ganz andere Fragen und Probleme als für die betroffenen Personen. Auf beiden Seiten ist eine rechtliche Beratung sehr sinnvoll. Damit diese Vorgänge für Sie möglichst reibungslos über die Bühne gebracht werden, stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite.

Ihr Ansprechpartner
Dr. Gerhard Schäder
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt, Autor schaeder@schaeder.de

Unser Tätigkeitsgebiet:

Aktiengesellschaft (AG), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Ankaufbedingungen, Anstellungsvertrag für Geschäftsführer, Aufnahme neuer Gesellschafter, Ausgleichsanspruch, eingetragener Kaufmann, Franchising, Fremdgeschäftsführer, BGB-Gesellschaft, geschäftsführender Gesellschafter, Geschäftsordnung für Geschäftsführer, Gesellschafter, Gesellschaftsvertrag, GmbH, GmbH & Co. KG, Handelsregister, Handelsvertreter, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Karenzentschädigung, Kommanditgesellschaft (KG), leitender Angestellter, Lieferbedingungen, Nachfolgeregelung, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Offene Handelsgesellschaft (OHG), Prokura, Provisionsanspruch, Rechtsformwahl, Rechtsformwechsel, Rügeobliegenheit, Satzungserstellung, Satzungsänderung, Vereinsrecht, Allgemeine Verkaufsbedingungen, Vertragshändler, Vertragsstrafe

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Telefon: 0 89 / 5 44 14 60

ODER SCHREIBEN SIE UNS:

kanzlei@schaeder.de

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