Unsere Rechtsgebiete

Erbrecht

Nicht nur beim Tode eines nahen Angehörigen ergeben sich zahlreiche rechtliche Fragen. Auch schon zu Lebzeiten können Regelungen getroffen werden, mit denen die persönlichen Vorstellungen und Wünsche hinsichtlich der Vermögensnachfolge und für den Fall der eigenen Pflegebedürftigkeit durchgesetzt werden können. Wir vertreten Sie bei allen Angelegenheiten im Erbrecht, sowohl nach dem Eintritt eines Erbfalles als auch bei der vorsorgenden Planung und Gestaltung der Erbfolge und Ihrer persönlichen Wünsche.

1. Angelegenheiten nach dem Eintritt des Erbfalls

Was ist dringend zu veranlassen und wer muss sich um die Beerdigung, Wohnung etc. kümmern? Wer hat Ansprüche am Erbe und wie sind diese durchzusetzen? Was ist zu tun, wenn der Nachlass durch lebzeitige Zuwendungen ausgehöhlt worden oder gar überschuldet ist? Die Gefahr, ohne umgehende Einholung anwaltlichen Rates in dieser Situation falsch, voreilig oder auch zu spät zu handeln und hierdurch erhebliche Nachteile zu erleiden, ist enorm groß. Zu diesem Bereich des Erbrechts gehören insbesondere:

  • Ausschlagung der Erbschaft, Beratung u. Vorbereitung der Erklärung
  • Vertretung in Erbstreitigkeiten jeder Art vor dem Nachlassgericht und vor dem Prozeßgericht
  • Antrag auf Erbschein, Vertretung im Erbscheinsverfahren
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen, Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Teilungsversteigerung
  • Erbschafts- und Schenkungsteuererklärungen
  • Erbrechtliche Fragestellungen jeder Art

2. Vorsorge, Testamentsgestaltung, vorweggenommene Erbfolge

Die Gefahr falsch, voreilig oder zu spät zu handeln, besteht in gleichem Maße für die vorsorgende Regelung der Erbfolge und für die eigene Vorsorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit oder des eigenen Todes. Dem Wunsch, nahestehende Personen oder Angehörige zu versorgen, unliebsame Personen von der Erbfolge auszuschließen oder den Fortbestand des Familienvermögens zu sichern, setzt das Erbrecht formelle und inhaltliche Grenzen und Hürden entgegen, die ohne qualifizierte Beratung leicht zu unwirksamen oder nicht gewollten Regelungen führen.

Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten können schließlich ein regelrechter Segen für Sie und Ihre Angehörigen in einer medizinischen Notlage oder am Lebensende sein, haben aber auch so evidente Auswirkungen und bergen so erhebliche Risiken, dass sie niemals ohne vorangegangene individuelle Beratung errichtet werden sollten. Zu diesem Bereich des Erbrechts gehören insbesondere:

  • Entwurf, Überprüfung und Anfechtung von letztwilligen Verfügungen, wie Testamenten und Erbverträgen
  • Gestaltung vorweggenommener Erbfolge
  • Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
  • Schenkungen, Schenkungsrückforderungen
  • Erbrechtliche Fragestellungen jeder Art

Profitieren Sie in allen Bereichen von der weit überdurchschnittlichen Erfahrung von Herrn Rechtsanwalt Christian N. Meyer, der schon langjährig im Erbrecht und Steuerrecht tätig ist.

Ihr Ansprechpartner
Christian N. Meyer
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsanwalt
meyer@schaeder.de

Unser Tätigkeitsgebiet:

Abfindung, Ablieferungspflicht, Abschichtung, Abwicklung des Nachlasses, Adoptivkinder, Alleinerbe, Amtliche Verwahrung, Anfechtung, Annahme der Erbschaft, Anrechnung von Geschenken, Anwartschaft, Anzeigepflichten gegenüber Finanzamt, Aufgebot, Auskunft, Auslandsvermögen, Auslegung, Auflage, Auseinandersetzung, Auseinandersetzungsklage, Ausgleichspflicht, Ausschlagung, Bedingte Erbeinsetzung, Beisetzung, Beisetzungskosten, befreiter Vorerbe, Berliner Testament, Bewertung des Nachlasses, böswillige Schenkungen, Dauervollstreckung, Dreimonatseinrede, Dürftigkeitseinrede, Enterbung, Erbeinsetzung, Erbengemeinschaft, Erbschaftssteuer, Erbschaftsverkauf, Erbschein, Erbunwürdigkeit, Erbvertrag, Fiskuserbrecht, fortgesetzte Gütergemeinschaft, Freibeträge, Geldschenkungen, Gelegenheitsgeschenke, gemeinschaftliches Testament, Gesamthandsgemeinschaft, gesetzliche Erbfolge, gesetzlicher Erbteil, großer Pflichtteil, Gütergemeinschaft, Gütertrennung, Haftung des Erben, Haftung der Erbengemeinschaft, Härtefallregelung, Höferecht, Inventar, Inventarerrichtung, Inventarfrist, Kapitalwert, Kettenschenkung, kleiner Pflichtteil, Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaft, Lebensversicherung, lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers, Nacherbe, Nachlassauseinandersetzung, Nachlassgericht, Nachlasswert, Nachvermächtnis, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Nutzungsrechte, persönliche Freibeträge, Pflichtteil, Restpflichtteil, Rückforderung einer Schenkung, Rücktritt vom Erbvertrag, Schenkung, Schenkung auf den Todesfall, Schenkungssteuer, Sondergut, Steuerklassen, Steuerpflicht, Stundung des Pflichtteilsanspruchs, Teilungsanordnung, Teilungsversteigerung, Testament, Testamentseröffnung, Testamentsvollstreckung, Totenfürsorge, Totenschein, unbenannte ehebedingte Zuwendung, Verjährung, Verkauf der Erbschaft, Vermächtnis, Vermögen im Ausland, Vermögensbewertung, Versorgungsfreibetrag, Verteilung des Nachlasses, Vertrag zugunsten Dritter, Verzicht auf das Erbe durch Vertrag, Verzicht auf den Pflichtteil, Voraus des Ehegatten, Vorausvermächtnis, Vorbehaltsgut, Vor- und Nacherbschaft, vorzeitiger Erbausgleich, wechselbezügliche Verfügungen der Ehepartner, Wert des Nachlasses, Widerruf eines Testaments, Wiederverheiratungsklausel, Zugewinnausgleich, Zugewinngemeinschaft, Zweckvermächtnis

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